AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01/2020

Personaldienstleistung in der Veranstaltungstechnik

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen Alexander Garn (nachfolgend AGED, Auftragnehmer genannt) und seinen Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von AGED in Anspruch nehmen (nachfolgend Auftraggeber, Kunde genannt). Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die AGBs von AGED gelten vor denen des Auftraggebers soweit nicht anderes schriftlich vereinbart.

Änderung und Erweiterung der AGBs werden nicht automatisch mitgeteilt.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote von AGED sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber sowie die Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form.

§ 3 Preisgestaltung und Berechnungsgrundlage des Honorars

1. Die Höhe des Honorars wird mit dem Auftraggeber im Voraus verhandelt. AGED behält sich vor, in regelmäßigen Abständen die Höhe der Vergütung durch Veränderung am Markt anzupassen. Das vereinbarte Grundhonorar gilt ohne Mehraufwand, Zuschläge, Fahrtkosten und Spesen.

2. Das Grundhonorar (Tagessatz) wird veranschlagt für eine maximale tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden inklusive Pausen (9+1 Regelung). Bei Überschreitung dieser Zeitspanne wird Mehraufwand berechnet.
Die Unterschreitung der 10h führt nicht zu einer Minderung des Tagessatzes entscheidend ist die Erbringung der vereinbarten Leistung gemäß Auftragsbestätigung. Reise- und Off-Tage gelten als Einsatztage und werden Individuell verhandelt.
Für die Einhaltung und Umsetzung der Pausen- und Ruhezeiten bildet die Grundlage das Arbeitszeitgesetz.

3. Mehraufwandsberechnung:
  • ab 11.-12. Stunde 1/10 des TS 
  • ab 13.-15.Stunde 1,5 TS
  • ab 16. Stunde 2TS
AGED behält sich vor, situationsabhängig von der Mehraufwandsregelung abzuweichen
beim Vorliegen von besonderen Umständen.
4. Die Verpflegung des Auftragnehmers ist durch den Auftraggeber zu gewährleisten. Ist dies aus organisatorischen oder logistischen Gründen nicht möglich, ist dies vorher anzukündigen. Es werden im Einzelfall von AGED gesonderte Kosten nach Absprache mit dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
 
5. Fahrt-, Reise- und Übernachtungskosten werden vom Auftraggeber übernommen oder bei vorheriger Auslage durch AGED zurückerstattet. Hotelkosten sollten nach Möglichkeit durch Kostenübernahme vorbestellt werden.
AGED stellt dem Auftraggeber die einfachen Anfahrtskosten im regionalen Einzugsgebiet nicht in Rechnung.
6. Für die Stornierung von bereits verbindlichen Aufträgen mit Auftragsbestätigung
werden von AGED Ausfallkosten in Rechnung gestellt. Folgende Kostenstaffelung bildet dabei die Grundlage:
  •  14 Tage vor Einsatz 30% des vereinbarten Honorars 
  •   7 Tage vor Einsatz 50%
  •   1 Tag vor Einsatz 100%
  •   bei einer Alternativbeauftragung im Buchungszeitraum durch den AG  werden die Ausfallkosten gegengerechnet 
7. Sogenannte „unbestätigte“ Jobanfragen oder optionierte Buchungszeiträume können durch AGED und Auftraggeber unverbindlich vereinbart werden, sollten aber nach Möglichkeit AGED nicht in der Annahme von verbindlichen Aufträgen einschränken.
8. Als Zahlungsziel gilt, soweit nicht individuell vereinbart, der gesetzliche Zeitraum von 30 Tagen ab Erhalt der Rechnung.
Danach tritt automatisch der Verzug ein.
AGED behält sich vor dem Auftraggeber die Kosten für Mahnung und Auslagen zu berechnen
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§4 Arbeitsmittel und Arbeitssicherheit
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PSA sowie jobspezifische Arbeitsmittel und Werkzeuge werden von AGED mitgeführt.
AGED achtet bei der Durchführung auf die geltenden Sicherheitsbestimmungen, Arbeitsschutz und  Sicherheitsunterweisungen der Verantwortlichen.