Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01/2020
Personaldienstleistung in der Veranstaltungstechnik
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen Alexander Garn (nachfolgend AGED, Auftragnehmer genannt) und seinen Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von AGED in Anspruch nehmen (nachfolgend Auftraggeber, Kunde genannt). Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die AGBs von AGED gelten vor denen des Auftraggebers soweit nicht anderes schriftlich vereinbart.
Änderung und Erweiterung der AGBs werden nicht automatisch mitgeteilt.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote von AGED sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber sowie die Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form.
§ 3 Preisgestaltung und Berechnungsgrundlage des Honorars
1. Die Höhe des Honorars wird mit dem Auftraggeber im Voraus verhandelt. AGED behält sich vor, in regelmäßigen Abständen die Höhe der Vergütung durch Veränderung am Markt anzupassen. Das vereinbarte Grundhonorar gilt ohne Mehraufwand, Zuschläge, Fahrtkosten und Spesen.
2. Das Grundhonorar (Tagessatz) wird veranschlagt für eine maximale tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden inklusive Pausen (9+1 Regelung). Bei Überschreitung dieser Zeitspanne wird Mehraufwand
berechnet.
Die Unterschreitung der 10h führt nicht zu einer Minderung des Tagessatzes entscheidend ist die Erbringung der vereinbarten Leistung gemäß Auftragsbestätigung. Reise- und Off-Tage gelten als
Einsatztage und werden Individuell verhandelt.
Für die Einhaltung und Umsetzung der Pausen- und Ruhezeiten bildet die Grundlage das Arbeitszeitgesetz.